Schießbetrieb für Vereinsmitglieder startet wieder

Mitglieder der Altstadt-Schützen können den Schießbetrieb wieder aufnehmen. Wir bitten um Beachtung folgender Regeln:

  • Abstandsregelung 1,5m: Wie in anderen Bereichen auch gilt im Verein die ausnahmslose Abstandseinhaltung von mindestens 1,5m zu anderen Personen (Personen des jeweils eigenen Hausstands sind natürlich ausgenommen).
    • Eine geeignete Mund-/Nasenbedeckung (FFP2-Maske) ist von jedem Schützen selbst mitzubringen und im Gebäude ständig zu tragen (Ausnahme: Training am Schießstand). Auch die Aufsicht hat eine FFP2-Maske zu tragen.
    • Kein Aufenthalt in Vereinsräumlichkeiten außerhalb des Trainings: Im Vereinsheim dürfen sich nur trainierende oder diensthabende Personen aufhalten. Schützen haben das Vereinsheim direkt nach Ende des Trainings wieder zu verlassen.
    • Registrierung: Wir werden jeden Trainingsteilnehmer bei dessen Eintreffen registrieren. Diese Registrierung mit Name, Telefonnummer sowie Trainingszeit wird separat (zusätzlich) zum Schießbuch geführt. Damit halten wir alle Bestimmungen bzgl. Datenschutz ein.
    • Die Zahl der gleichzeitig im Innenbereich von Sportstätten anwesenden Personen ist von dem Betreiber in seinem Hygienekonzept so festzulegen, dass auch bei Erreichen der Personenhöchstzahl die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu jeder Zeit gewährleistet ist. Es wird hierbei empfohlen, dass bezogen auf die Fläche des Raums, in dem der Sport ausgeübt wird, je eine Person pro ca. 20 m2 zugelassen wird (ca. 20 Anwesende).