1 Name und Sitz des Vereins

2 Vereinszweck

3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

4 Aufnahme von Mitgliedern

 

5 Ende der Mitgliedschaft

  1. Den Ausschluss spricht der Vereinsausschuss durch Beschluss aus, nachdem der
    Betroffene 2 Wochen Gelegenheit hatte, sich gegen die Ausschlussvorwürfe zu äußern.
  2. Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem Betroffenen die Beschwerde zur nächsten
    Mitgliederversammlung zu. Die Beschwerde muss innerhalb 4 Wochen nach Zustellung des
    Beschlusses schriftlich dem 1. Schützenmeister zugehen.

6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

7 Mitgliedsbeitrag

 

8 Verwendung der Vereinsmittel

9 Kassenprüfung

10 Wahlrecht, Wahlen, Abstimmungen, Satzungsänderung

 

11 Organe des Vereins

  1. das Schützenmeisteramt,
  2. der Vereinsausschuss,
  3. die Mitgliederversammlung.

 

 

 

12 Das Schützenmeisteramt

 

13 Der Vereinsausschuss

 

14 Mitgliederversammlung

  1. Bericht des 1.Schützenmeisters,
  2. Bericht des Schatzmeisters unter Vorlage der Jahresrechnung
  3. Prüfungsbericht der Kassenprüfer (Revisoren),
  4. Genehmigung der Jahresrechnung,
  5. Entlastung des Schützenmeisteramtes,
  6. (Nach Ablauf der jeweiligen Wahlperiode) Neuwahl des Schützenmeisteramtes, des
    Jugendleiters, der Ausschussmitglieder und der Kassenprüfer,
  7. Festlegung der Mitgliedsbeiträge und sonstiger Mitgliederleistungen,
  8. (Wenn ein Antrag bis zur Einberufung vorliegt) Satzungsänderung,
  9. Verschiedenes

 

 

 

15 Protokoll

 

16 Vereinsordnungen

Der Vereinsausschuss ist neben der Mitgliederversammlung berechtigt, Vereinsordnungen      zu beschließen.

 

17 Auflösung des Vereins

 

18 Inkrafttreten

Diese Satzung löst die vorhergehende Satzung vom 18. Mai 1974 ab. Mit Inkrafttreten    dieser Satzung werden alle früheren Satzungen, soweit sie noch gelten, aufgehoben.

Die Satzung tritt mit Genehmigung durch das Amtsgericht / Registergericht und einem
Mitgliederbeschluss vom 12. November 2021 in Kraft und hat bis auf Weiteres
Gültigkeit.