Der Freistaat Bayern hat die 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert. Der Inzidenz-Schwellenwert, ab dem verschärfte Maßnahmen gelten, liegt jetzt bei 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Dieser Wert wurde in Augsburg überschritten.
Daher gilt ab sofort die sogenannte 3-G Regel (geimpft, genesen oder getestet) ausnahmslos auch für unseren Schießbetrieb.
Mitglieder und Gastschützen müssen daher einen der folgenden Nachweise vorlegen:
- Ein schriftliches oder elektronisches negatives Antigen-Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist
- Nachweis des vollständigen Impfschutzes (14 Tage sind seit der letzten Impfung vergangen)
Ein Test vor Ort am Schießstand ist leider nicht möglich.