Ab sofort gilt die 3-G Regel für den Schießsport

Der Freistaat Bayern hat die 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert. Der Inzidenz-Schwellenwert, ab dem verschärfte Maßnahmen gelten, liegt jetzt bei 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Dieser Wert wurde in Augsburg überschritten.

Daher gilt ab sofort die sogenannte 3-G Regel (geimpft, genesen oder getestet) ausnahmslos auch für unseren Schießbetrieb. 

Mitglieder und Gastschützen müssen daher einen der folgenden Nachweise vorlegen:

  • Ein schriftliches oder elektronisches negatives Antigen-Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist
  • Nachweis des vollständigen Impfschutzes (14 Tage sind seit der letzten Impfung vergangen)

Ein Test vor Ort am Schießstand ist leider nicht möglich.